Pre-session des UN Ausschusses in Genf
Die sich an unsere Präsentationen anschließenden mehr als 40 Fragen der Ausschussmitglieder reichten von allgemeinen Informationsfragen u. a. zu föderalen Zuständigkeiten, zum Verhältnis des deutschen Begriffs „Kindeswohl” zum englischen „best interests of the child”, zu den Chancen der Etablierung einer unabhängigen Monitoringstelle und zu den Gründen für die Weigerung der Bundesregierung, sich für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz einzusetzen, über juristische Nachfragen zum Beispiel zu Regelungen im Zusammenhang mit Babyklappen und zur Verfolgung von im Ausland begangenem sexuellen Missbrauch an Minderjährigen bis hin zu vertiefenden Nachfragen u. a. mit Bezug zu mangelnder inklusiver Bildung in Deutschland, zur stark gestiegenen Abgabe von Ritalin an Kinder, zur Herabsetzung der Wahlrechtsaltersgrenze und zu den Möglichkeiten für Kinder, sich mit ihren Anliegen an unabhängige Beschwerdestellen zu wenden.
Dank guter Vorbereitung waren wir, von wenigen Ausnahmen abgesehen, gut in der Lage, die gestellten Fragen zu beantworten und den Ausschuss mit ergänzenden Informationen zu versorgen. Nun sind wir gespannt auf die in wenigen Wochen vorgesehene Veröffentlichung der List of Issues, die der Bundesregierung vom Ausschuss im Vorfeld des für Januar 2014 angesetzten Dialogs übermittelt werden wird.
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