Positionspapier zu Deutschlands Hausaufgaben
Mit der folgenden konkretisiert die National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention die Abschließenden Bemerkungen (concluding observations) des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes vom 5. Februar 20141 hinsichtlich einer Umsetzungsstruktur der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) in Deutschland.
Vier strukturelle Bausteine für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention
25 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention ist es für Deutschland an der Zeit ist, eine wirkungsvolle Umsetzungsstruktur für die UN-Kinderrechtskonvention zu schaffen, um allen Kindern in Deutschland die Wahrnehmung ihrer Rechte zu garantieren.
- Ein unabhängiges Monitoring schafft die nötige kritische Begleitung aller Umsetzungsbemühungen zur UN-Kinderrechtskonvention.
- Eine sinnvolle Datenerhebung ermöglicht eine fundierte Einschätzung der Lebensrealität von Kindern und Jugendlichen und trägt dazu bei, weitere Handlungsbedarfe zu identifizieren.
- Eine Stelle zur regierungsinternen Koordination überprüft alle gesetzlichen Maßnahmen hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention.
- Ein effizientes Beschwerdemanagement trägt dazu bei, dass den Rechtsverletzungen und Problemen von Kindern und Jugendlichen vermehrt Gehör und vor allen Dingen Beachtung geschenkt werden.
Kategorieübersicht
- Corona Virus
- Schreibprozess Bericht an die Vereinten Nationen
- UN-Dialog
- Grundgesetz
- Art. 3 Kindeswohl
- Art. 12 Beteiligung
- Art. 17 Zugang zu Medien
- Art. 19 Schutz vor Gewalt
- Art. 20 Fremdunterbringung
- Art. 22 Flüchtlingskinder
- Art. 24 Gesundheit
- Art. 27 Kinderarmut
- Art. 28 Recht auf Bildung
- Art. 31 Recht auf Spiel und Freizeit
- Art. 32 Kinderarbeit
- Art. 34 Sexueller Missbrauch
- Art. 44 Berichtspflicht
- National Coalition Deutschland