PRESSEMITTEILUNG: Kinderrechte in die Verfassung aufnehmen – die Zeit dafür ist überfällig!
„Zwar hat das Bundesverfassungsgericht längst anerkannt, dass Kinder Grundrechtsträger sind und die Wahrung ihrer grundlegenden Rechte sowohl vom Staat als auch von den Eltern erwarten können. Im Wortlaut des Grundgesetzes aber tauchen Kinder nur als Anhängsel ihrer Eltern, also als Objekte, auf. Daher ist nicht gewährleistet, dass die internationalen Kinderrechte in Deutschland in jedem Fall Anwendung finden“, sagt Prof. Dr. Jörg Maywald, Sprecher der National Coalition.
Die National Coalition hat in einem Schreiben die an den Sondierungsgesprächen beteiligten Politikerinnen und Politiker aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz fester Bestandteil des Koalitionsvertrags wird. Die Zeit dafür ist überfällig.
Die Bemühungen scheinen Früchte zu tragen. Die Jamaika-Sondierer kündigten an, dass sie die Verankerung der Rechte von Kindern im Grundgesetz ausdrücklich in den Koalitionsvertrag aufnehmen wollen. Jetzt kommt es auf die Formulierung an: „Besonders wichtig ist die Verankerung des Kindeswohlvorrangs in der Verfassung. Damit wäre klar, dass bei allen Kinder betreffenden Entscheidungen die besten Interessen des Kindes vorrangig berücksichtigt werden müssen. Auch die Rechte auf Förderung und angemessene Beteiligung sollten in das Grundgesetz aufgenommen werden“, so Luise Pfütze, Sprecherin der National Coalition.
Die Auswirkungen auf die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen wären groß. Wenn Kinderrechte Bestandteil der Verfassung werden, dann würden bei Entscheidungen in Politik, Justiz und Verwaltung die Interessen von Kindern und Jugendlichen stärker als bisher angehört und berücksichtigt. Dies ist bei ungerecht verteilten Bildungschancen, der steigenden Kinderarmut und mangelnder Gesundheitsfürsorge weit mehr als nur ein wichtiges politisches Signal. Auch im Ausländer- und Asylrecht spielt das Kindeswohl immer noch nicht eine vorrangige Rolle. Kinder und Jugendliche, die nach ihrer Flucht dringend Unterstützung und Hilfe benötigen, haben nicht das gleiche Recht auf gesundheitliche Versorgung wie Kinder mit einem deutschen Pass. Auch die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte Personen unter 18 Jahren ist mit der Kinderrechtskonvention nicht vereinbar.
Die National Coalition Deutschland. Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention (NC) – ist ein Zusammenschluss auf Bundesebene von 120 Organisationen zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK). Sie setzt sich seit vielen Jahren nachdrücklich für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ein.
Weiterführende Links:
Bundestag Drucksache 234/17 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 6))
Hamburger Appell und Hintergrundpapier zu Kinderrechten ins Grundgesetz
KONTAKT: Prof. Dr. Jörg Maywald (Sprecher) Tel.: 0178-533 90 65; Luise Pfütze (Sprecherin) Tel.: 0176-1260 61 15; Kirsten Schweder, Geschäftsstelle: Tel.: 0163-68 63 480, Email: info(at)netzwerk-kinderrechte.de, Webseite: www.netzwerk-kinderrechte.de
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