Corona und geflüchtete Kinder (Art. 22 UN-KRK)
Der Corona-Newsticker von Pro Asyl bietet Informationen für Geflüchtete und für Unterstützerinnen und Unterstützer.
Mehrsprachige Informationen für Geflüchtete und für Fachkräfte bietet zudem die Infoseite des Bundesfachverbands unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.
Eine Link- und Materialsammlung der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropferes BAfF bietet zusätzlich Informationen zu psychotherapeutischer Arbeit mit Geflüchteten in der aktuellen Situation.
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+++ Juli 2020 Informationen in 17 verschiedenen Sprache +++
Im Downloadbereich des Integrationsbeauftragten Bayerns finden Sie Flyer, Plakate und weitere Informationen in bis zu 17 verschiedenen Sprachen zur freien Verfügung.
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Der BumF fordert die Bundesregierung auf dringend nachzubessern und den Bonus auch für geflüchtete Menschen zugänglich zu machen.
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+++ 14. Mai 2020 Nach Sachsen jetzt das VG Münster: Infektionsschutz gilt auch für Geflüchtete! +++
Nach drei sächsischen Verwaltungsgerichten stellt ebenso das VG Münster fest: Infektionsschutz muss auch in Unterkünften für Geflüchtete gelten. Wenn dies nicht sichergestellt ist, dürfen die Personen ausziehen. In einer Pressekonferenz hatten PRO ASYL und die Flüchtlingsräte auf die problematische Situation in Unterkünften aufmerksam gemacht.
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+++ 07. Mai 2020 COVID-19-Pandemie: Situation für Geflüchtete verbessern! +++
Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen fordert die Bundesregierung auf, Geflüchtete verstärkt bei den Bemühungen zur Bekämpfung der Pandemie zu berücksichtigen und sie u.a. umgehend in dezentralen Wohneinheiten unterzubringen.
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Der Deutsche Juristinnenbund fordert wirksamen Gesundheits- und Gewaltschutz von Geflüchteten. Die Unterbringung in kleinen Mehrbettzimmern, zentrale Essensausgaben und sanitäre Anlagen, die von vielen Bewohner*innen geteilt werden müssen, machen es unmöglich Quarantänemaßnahmen und Abstandsregelungen einzuhalten.
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Die EU-Kommission hat für eine möglichst einheitliche Vorgehensweise der Mitgliedstaaten Leitlinien veröffentlicht, die vor allem die Bereiche GEAS, Resettlement und Rückführung betreffen. Darin wird eingangs festgestellt, dass in den entsprechenden EU-Rechtsgrundlagen keine Vorkehrungen und Maßgaben für Situationen wie die gegenwärtige Pandemie enthalten sind. Die Leitlinien haben empfehlenden Charakter und sind nicht bindend.
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