Missbrauch: Bewerbungsverfahren für Betroffenenrat eröffnet
Der Betroffenenrat soll bis zu 15 Mitglieder umfassen. Bei der Zusammensetzung der Mitglieder gilt es zu berücksichtigen, dass Missbrauch überall und in allen gesellschaftlichen Schichten stattfindet, beispielsweise in der Familie, in Institutionen und Vereinen, im Rahmen organisierter Gewalt, mittels digitaler Medien oder durch Fremdtäter und Fremdtäterinnen. Ein Auswahlgremium aus vier vom Deutschen Bundestag benannten Persönlichkeiten wird gemeinsam mit dem Unabhängigen Beauftragten die künftigen Mitglieder des Betroffenenrats benennen. Ihre Berufung erfolgt durch den Unabhängigen Beauftragten und endet mit seiner Amtszeit zum 31. März 2019.
Pressemitteilung Start Bewerbungsverfahren Betroffenenrat Oktober 2014
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