Art. 27 Angemessene Lebensbedingungen
(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht jedes Kindes auf einen seiner körperlichen, geistigen, seelischen, sittlichen und sozialen Entwicklung angemessenen Lebensbedingungen sicherzustellen.
(2) Es ist in erster Linie Aufgabe der Eltern oder anderer für das Kind verantwortlicher Personen, im. Rahmen ihrer Fähigkeiten und finanziellen Möglichkeiten die für die Entwicklung des Kindes notwendigen Lebensbedingungen sicherzustellen.
(3) Die Vertragsstaaten treffen gemäß ihren innerstaatlichen Verhältnissen und im Rahmen ihrer Mittel geeignete Maßnahmen, um den Eltern und anderen für das Kind verantwortlichen Personen bei der Verwirklichung dieses Rechts zu helfen, und sehen bei Bedürftigkeit materielle Hilfs- und Unterstützungsprogramrne insbesondere im Hinblick auf Ernährung, Bekleidung und Wohnung vor.
(4) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes gegenüber den Eltern oder anderen finanziell für das Kind verantwortlichen Personen sowohl innerhalb des Vertragsstaats als auch im Ausland sicherzustellen. Insbesondere fördern die Vertragsstaaten, wenn die für das Kind finanziell verantwortliche Person in einem anderen Staat lebt als das Kind, den Beitritt zu internationalen Übereinkünften oder den Abschluß solcher Übereinkünfte sowie andere geeignete Regelungen.
Position der National Coalition Deutschland
Joint NGO Letter for a General Comment on Child Rights and the Environment, 2017
Berichterstattung an die Vereinten Nationen
Arbeitshilfe 16 Extraterritoriale Verantwortung, Erstellung Ergänzender Bericht 2019/2020, National Coalition Deutschland 2018
Arbeitshilfe 19 Außerfamiliäre Unterbringung, Erstellung Ergänzender Bericht 2019/2020, National Coalition Deutschland 2018
akjStat: Kommentierte Daten der Kinder- und Jugendhilfe 2012
BMAS: Der vierte Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung 2013
BMAS: Der fünfte Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung 2017
BMFSJ: Jungen und ihre Lebenswelten 2013
BMFSFJ: Zweiter Zwischenbericht zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes 2011
MFFJIV: Hilfen zur Erziehung in Rheinland-Pfalz. 5. Landesbericht 2016
Statistisches Bundesamt: Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Haushalte und Familien 2014