Art. 35 Kinderhandel, Kinderpornografie, Kinderprostitution
Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten innerstaatlichen, zweiseitigen und mehrseitigen Maßnahmen, um die Entführung und den Verkauf von Kindern sowie den Handel mit Kindern zu irgendeinem Zweck und in irgendeiner Form zu verhindern.
Siehe auch:
2. Zusatzprotokoll Kinderhandel und -pornografie
Position der National Coalition Deutschland
Fokus Vormundschaft: Minderjährige Opfer von Menschenhandel, National Coalition und ECPAT, 2016
Berichterstattung and die Vereinten Nationen
Arbeitshilfe 21 Menschenhandel, Erstellung Ergänzender Bericht 2019/2020, National Coalition Deutschland 2018
List of Issues, Staatenberichtsverfahren 3./4. Bericht, National Coalition, 2013