Bericht erstatten an die Vereinten Nationen
Mit Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention hat sich Deutschland verpflichtet, dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes alle fünf Jahre Bericht über Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Umsetzung zu erstatten (Art. 44 UN-KRK). Dafür schreibt die Bundesregierung einen Staatenbericht.
Die National Coalition Deutschland fügt dem Bericht der Bundesregierung die Stimme der Zivilgesellschaft hinzu. Der Ergänzende Bericht der National Coalition Deutschland (auch Schattenbericht oder Alternativbericht) wird unter Einbeziehung der rund 100 Mitgliedsorganisationen erarbeitet.
Zur Zivilgesellschaft zählen auch Kinder und Jugendliche. Seit 2010 gibt es im UN-Dialog einen weiteren Ergänzenden Bericht, den Kinderrechtereport. Dieser beschreibt, wie Kinder und Jugendliche aus ihrer Sicht die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention bewerten.
Grafik zum Berichtsverfahren bis 2019 und zum vereinfachten Verfahren ab 2020, National Coalition Deutschland, September 2016
Informationen zum Staatenberichtsverfahren auf Englisch, Child Rights Connect
Informationen zur Berichterstattung vor dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes, National Coalition Deutschland, 2008
Informationen zur Berichterstattung vor dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes, National Coalition Deutschland, 2008