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Bericht erstatten an die Vereinten Nationen

Mit Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention hat sich Deutschland verpflichtet, dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes alle fünf Jahre Bericht über Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Umsetzung zu erstatten (Art. 44 UN-KRK). Dafür schreibt die Bundesregierung einen Staatenbericht.

Die National Coalition Deutschland fügt dem Bericht der Bundesregierung die Stimme der Zivilgesellschaft hinzu. Der Ergänzende Bericht der National Coalition Deutschland (auch Schattenbericht oder Alternativbericht) wird unter Einbeziehung der rund 100 Mitgliedsorganisationen erarbeitet.

Zur Zivilgesellschaft zählen auch Kinder und Jugendliche. Seit 2010 gibt es im UN-Dialog einen weiteren Ergänzenden Bericht, den Kinderrechtereport. Dieser beschreibt, wie Kinder und Jugendliche aus ihrer Sicht die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention bewerten.