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Kindersoldaten: Jugendliche in Armeen

Da Kinder und Jugendliche in der Regel leichter zu rekrutieren sind oder sich selber bewaffneten Gruppen anschließen, wurde am 25. Mai 2000 ein Fakultativprotokoll betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten erarbeitet. Somit wurde es für die einzelnen Staaten, die die Konvention bereits unterzeichnet hatten nicht zwingend, diesem Zusatz zuzustimmen. Obwohl eine Koalition von Nichtregierungsorganisationen den Versuch startete, das Mindestalter für Zwangsrekrutierung und die freiwillige Teilnahme auf 18 Jahre anzuheben (straight 18), wurde dennoch auf Druck von einigen Ländern eine Ausnahme in der Ausführung erreicht. In dem Protokoll ist festgehalten, dass Staaten freiwillige staatliche Streitkräfte ab 16 Jahren beschäftigen dürfen. Deutschland hat dieses Protokoll ebenfalls ratifiziert. Freiwillige Jugendliche ab 17 Jahre werden weiterhin in die Bundeswehr aufgenommen.

Doch auch durch Flucht von ehemaligen Kindern bewaffneter Konflikte nach Deutschland wird die Bundesrepublik mit dem Thema konfrontiert. Durch die Ratifizierung der Konvention sowie des ersten Fakultativprotokolls hat sich Deutschland dazu verpflichtet, ehemaligen Kindern aus bewaffneten Konflikten Schutz, Asyl und Betreuung zukommen zu lassen.

Berichterstattung an die Vereinten Nationen

Arbeitshilfe 22 Rekrutierung und Waffenexporte, Erstellung Ergänzender Bericht 2019/2020, National Coalition Deutschland 2018