Handel mit Kindern
Laut der Kinderrechtskonvention hat jedes Kind das Recht, vor allen Formen der Ausbeutung geschützt zu werden. Infolge des Weltkongress von 1996 gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern wurde anerkannt, dass intensivere Bemühungen notwendig sind, um den Rechtsverletzungen, die durch die Globalisierung entstanden sind entgegen wirken zu können.
In diesem Protokoll wird festgehalten, dass alle Kinder vor kriminellen Handlungen wie den Handel mit Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie, sowie des Versuchs und der Mittäterschaft geschützt werden müssen. Ebenso wird betont, dass die Täter ermittelt und entsprechend bestraft werden sollen.
Berichterstattung an die Vereinten Nationen
Arbeitshilfe 21 Menschenhandel, Erstellung Ergänzender Bericht 2019/2020, National Coalition Deutschland 2018
Bericht zur Situation von minderjährigen Opfern von Menschenhandel in Deutschland, National Coalition Deutschland, 2016
Handbuch Fakultativprotokoll Unicef
Schattenbericht Kinderhandel, ECPAT, 2013