Individualbeschwerde
Das dritte Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention wurde am 19. Dezember 2011 von der UN-Generalversammlung verabschiedet und von Deutschland als drittem Staat weltweit am 20. November 2012 ratifiziert. Dieses Protokoll beinhaltet ein Individualbeschwerdeverfahren, dass es Kindern und Jugendlichen ermöglicht, sich beim Ausschuss für die Rechte des Kindes bei Verletzung von festgehaltenen Rechten in der KRK oder der beiden Fakultativprotokolle zu klagen.
Darüber hinaus wird im Fakultativprotokoll ein Staatenmitteilungsverfahren beschrieben, wodurch ein Vertragsstaat dieses Verfahren gegenüber einem anderen bei vorliegender Übertretung der Konvention oder der beiden anderen Fakultativprotokollen geltend machen kann.
Am 14. April 2014 ist das Protokoll nach der 10. Ratifizierung in Kraft getreten.
Überblick und Hilfestellungen zur Individualbeschwerde, Kindernothilfe, August 2015
Rechtsgutachten zur Anwendung des Individualbeschwerdeverfahrens, Dr. Mehrdad Payandeh, April 2014
Beschwerdewegweiser, Auszug aus Rechtsgutachten von Dr. Mehrdad Payandeh, April 2014