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Bericht an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes (2009-2019)

Empfehlungen des UN-Ausschusses von 2014

Mit Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention haben sich die Vertragsstaaten verpflichtet regelmäßig einen Bericht über das Voranschreiten der Umsetzung der UN-KRK in ihrem Land vorzulegen. Der nächste Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung der letzten Empfehlungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes ist für April 2019 geplant.

In den Jahren 2018 und 2019 erstellen die Mitgliedorganisationen der National Coalition Deutschland den Ergänzenden Bericht. Dieser Bericht beinhaltet die Sicht der Zivilgesellschaft zur Umsetzung der letzten Empfehlungen und zu neuen kinderrechtlichen Themen in Deutschland. Dieser Ergänzende Bericht wird voraussichtlich im November 2019 den Vereinten Nationen übergeben.

Mitglieder werden Themenpaten

Der Ergänzende Bericht ist ein Bericht der Zivilgesellschaft, ihn zu koordinieren ist Aufgabe der National Coalition jedes Landes. Um möglichst viele Themen und damit auch die Zivilgesellschaft so umfassend wie möglich zu Wort kommen zu lassen, hat die National Coalition Deutschland für die Erstellung des Ergänzenden Berichtes ihren Mitgliedern Themenpatenschaften angeboten.

In unserem Blog haben wir über das Enstehen des 5./6. Berichtes der Zivilgesellschaft zur UN-Kinderrechtskonvention berichtet. Haben Sie Fragen oder Interesse am Berichterstattungsverfahren, freuen wir uns über eine Email an bericht(at)netzwerk-kinderrechte.de

Anhörung der Zivilgesellschaft in Genf

Im Herbst 2020 werden Vertreter und Vertreterinnen der National Coalition in Genf vom Ausschuss angehört. Die Anhörung gliedert sich nach Themengruppen (sog. Cluster).

 

Bericht der Zivilgesellschaft

National Coalition Deutschland 2019

Video: Wie der 5./6. Bericht an die Vereinten Nationen entstand

National Coalition Deutschland 2019