Berlin, den 18. November 2016
Fast 25 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland ist es an der Zeit, die Kinderrechte endlich im Grundgesetz zu verankern. Vor allem geht es um die Klarstellung, dass das Kindeswohl, wie in Artikel 3 Absatz 1 der UN-Kinderrechtskonvention festgelegt, bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen‚ ein vorrangig zu berücksichtigender Gesichtspunkt ist. Außerdem sollte verfassungsrechtlich verankert werden, dass Kinder an den sie betreffenden Entscheidungen altersgerecht zu beteiligen sind.