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Bericht an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes (1999-2009)

Mit Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention haben sich die Vertragsstaaten verpflichtet regelmäßig einen Bericht über das Voranschreiten der Umsetzung der UN-KRK in ihrem Land vorzulegen. Die National Coalition fügt dem Bericht der Bundesregierung die Stimme der Zivilgesellschaft hinzu, denn der Ergänzende Bericht der National Coalition ist unter Einbeziehung der über 100 Mitgliedsorganisationen – und von Kindern und Jugendlichen erarbeitet worden. 


Handlungsbedarf in Sachen Kinderrechte

In allen Bereichen seien Dinge zu kritisieren, betonte Prof. Jörg Maywald, Sprecher der National Coalition. In ihrem Ergänzenden Bericht geht die National Coalition u.a. auf die notwendigen Folgen der Rücknahme der Vorbehalte im Ausländer- und Asylrecht ein. Im Weiteren übten die Sprecher der National Coalition grundsätzliche Kritik an der Art der Berichterstattung der Bundesrepublik, die mehr an eine „Sozialberichterstattung“ erinnere und keinen Ist-Soll Vergleich vornehme. Erforderlich sei über Fortschritte und Hindernisse zu berichten. Weiter kritisierte die National Coalition, dass die Verpflichtung zur Umsetzung der Kinderrechte und des Kindeswohls in Deutschland immer noch nicht auf Verfassungsebene festgeschrieben sind.

Die Anhörung der Bundesregierung zum 3./4. Bericht zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention fand am 30. und 31. Januar 2014 statt und wurde in einem Webcast aufgezeichnet.

 

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